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Eine Reihe von Türen in einer Wand
Barrierefreiheit

Jahresausklang und ein Eingang

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und mit den kalten Temperaturen kommen die Weihnachtsvorbereitungen in Schwung. Zum Fest oder auch zum Jahreswechsel ist es Tradition, Wünsche oder Vorsätze zu formulieren.

Gerne beteilige ich mich hier an dieser schönen Tradition und freue mich auf „einen Eingang“ – ganz im Sinne unserer Verfassung und einem selbstverständlichen Demokratieverständnis. Einen Eingang für alle Menschen – gleich seines Geschlechts, seiner Rasse, seiner Sprache, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Überzeugung – und jetzt auch für Menschen mit einer Behinderung.

Mit Einführung der neuen Landesbauordnung in NRW zum 01. Januar 2019 wird erstmalig in diesem Gesetz für die Gestaltung der baulichen Umgebung definiert, wann ein Gebäude barrierefrei ist. Und da heißt es im §2, Absatz 10: „Barrierefrei sind bauliche Anlagen, soweit sie für alle Menschen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.“ (siehe hierzu auch den Beitrag vom August 2018 und das Behindertengleichstellungsgesetz -BGG).

In beiden Gesetzen wird ganz klar formuliert, dass ein Gebäude nur dann barrierefrei ist, wenn es besonders für Menschen mit einer Behinderung in der allgemein üblichen Weise zugänglich ist, und das ist ein Gebäude durch den Eingang. Also jetzt endlich ein Eingang für alle Menschen.

Ein Ende des Suchen des Eingangs für Rollstuhlfahrer*innen. Bitte den Schildern folgen – um die Ecken, nach Hinten, vielleicht öffnet jemand die Tür oder ist der Eingang zugestellt? Wo ist die Klingel für diese versteckte Tür und funktioniert diese? Warum findet der Mitarbeiter, die Mitarbeiterin den Schlüssel nicht?

Nun, mit den Silvesterraketen zum Jahreswechsel werden sicher nicht plötzlich die Versäumnisse der letzten Jahrzehnte im Blick auf barrierefreies Bauen verschwinden; aber eins ist sicher, die Städte können nicht mehr einfach behaupten, dass ihre Theater und Konzertsäle, ihre Veranstaltungsräume und Verwaltungsgebäude, ihre Museen und Schulen barrierefrei sind, wenn es nicht einen Eingang für alle Menschen gibt.

Ein Eingang für alle Menschen – nach meinem Verständnis der Verfassung unseres Landes eine Selbstverständlichkeit. Ein Wunsch und eine schöne Aussicht.

Was jetzt noch fehlt sind Sanktionsmöglichkeiten, aber das wäre wohl zu viel des Guten?

(Dezember 2018|ml)