Barrierefreies Bauen

Die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben mit all seinen Facetten wird durch unser Grundgesetzt und durch ergänzende und konkretisierende gesetzliche Vorgaben  zugesichert und weiter entwickelt. Ein gesellschaftlicher Prozess, der unter anderem auf der UN-Menschenrechtsdeklaration von 1948 fußt und insbesondere in den siebziger Jahren durch viele Betroffene angestoßen wurde.

Nicht zuletzt seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvektion (2008) im Sinne einer umfassenden Inklusion auf verschiedenen Ebenen wird die Bedeutung und der Umfang diskutiert und entwickelt.

Die Barrierefreiheit ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Teilhabe aller Menschen und nur was eigenständig auffindbar, zugänglich und nutzbar ist, entspricht der Idee des „universellen Design“ und kann das Prädikat „Barrierefrei“ tragen.

In vielen verschiedenen gesetzlichen Regelungen (Musterbauordnung, Landesbauordnungen, Behindertengleichstellungsgesetzt, etc.) findet sich folgende Definition:

„Barrierefrei sind bauliche Anlagen, soweit sie für alle Menschen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, in der allgemeinen üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.“, Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (LBauO) §2 Absatz 10.

Dabei kommt der Architektur und dem Städtebau eine entscheidende Rolle zu. Denn erst durch den Kontext wird aus einer körperlichen und geistigen Einschränkung eine Behinderung. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Architektur durch eine entsprechende Gestaltung eine Behinderung verhindert oder im negativen Fall verursacht.

Eine gute und erste Orientierung bietet die DIN 18040 mit seinen drei Teilen für öffentliche Gebäude, Wohnungen und Außenbereiche. Hier ist jedoch deutlich darauf hinzuweisen, dass nach der Landesbauordnung bauliche Anlagen dann öffentlich zugänglich sind, wenn und soweit sie nach ihrem Zweck und Zeitraum ihrer Nutzung von im Vorhinein nicht bestimmbare Personen aufgesucht werden können. Dies betrifft im weitesten Sinne alle Gebäude, Ausnahmen stellen Wohngebäude dar, für die eine separate Regelung der Barrierefreiheit in der Landesbauordnung aufgenommen wurde.

Wie bei allen Planungen, helfen auch beim barrierefreien Bauen eine gute Ausbildung, eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema und eine umfangreiche Erfahrung aller an der Planung beteiligten. Besonders der Kontakt mit Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Einschränkung als Nutzer hilft es sehr, die abstrakt beschriebenen Vorgaben der DIN zu verstehen und unter Beachtung der formulierten Schutzziele in eine ansprechende und gelungene Lösung umzusetzen.

Leider spielt die durchaus komplexen und je nach Bauaufgabe auch eventuell widersprüchlichen Forderungen des barrierefreien Bauens bei der Ausbildung an den Universitäten und Hochschule nur eine sehr untergeordnete Rolle. Dies erschwert die gesellschaftliche Aufgabe vor dem Hintergrund des demographischen Wandels eine umfassende und weitreichende Barrierefreiheit in der gebauten Umgebung zu schaffen.

Wir haben hier unter dem Menüpunkt Architektur unter verschiedene Kategorien Informationen zusammengestellt.