Eine barrierefreie Architektur fördert und ermöglicht eine selbstbestimmte und aktive Lebensführung von Jung und Alt. Neben dem öffentlichen Raum, den Straßen und den Verkehrsmitteln sind gerade die Gebäude maßgeblich für die Gestaltung unserer Umwelt bedeutend. Hier sind die entsprechenden Weichen für die Zukunft zu stellen.
Eine barrierefreie Architektur grenzt nicht aus, ist nicht nur durch ausgewählte Kreise nutzbar; sie ist nicht nur für bestimmte Lebensabschnitte entworfen, sondern ganz im Gegenteil, sie hat einen universellen Charakter.
Sie sorgt dafür, dass die gebaute Umwelt, unser Lebensraum, durch alle Menschen nutzbar bleibt oder wieder wird. Dies gilt für Menschen mit Behinderung, für junge und alte Menschen, für verletzte und kranke Menschen, vorübergehend Mobilitätseingeschränkte und für Gesunde, für Personen mit Kinderwagen oder Lasten – eben nach Möglichkeit für alle Menschen.
Und dieser Anspruch, dass die Gebäude für alle Menschen nutzbar sind, ist als eine besondere Qualität zu betrachten. Was nützt es, wenn das Ladenlokal, das Büro, die Praxis zwar in der Stadt eine gute Lage hat, aber ein Teil der Nutzer diese Räume gar nicht erreichen kann? Wenn man sich die demografische Entwicklung vor Augen führt, so ist klar, dass nicht nur der Anteil an älteren Menschen größer wird, sondern auch der Teil der Menschen mit Behinderung. Und alle Menschen möchten aktiv und selbstbestimmt ihr Leben führen und dazu gehört auch eine barrierefreie Mobilität.
Ein zweiter, genauso wichtiger Aspekt sind die individuellen Bedürfnisse der Nutzer im privaten Bereich. Hier gilt es eine Umgebung zu schaffen, die für den engeren Kreis der Nutzer eine angenehme Atmosphäre schafft und dabei auf die sehr persönlichen Bedürfnisse und Anforderungen der Lebensführung eingeht. Den Alltag erleichtern und nicht noch durch Stolpersteine und Barrieren unnötig erschwert. Ein Zuhause, in dem man selbst-bestimmt , aktiv und gerne leben kann.
Barrierefreie Architektur – für eine aktive Zukunft für alle.
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG), Artikel 4
Der Gesetzgeber hat hier einen lobenswerten und weitreichenden Ansatz formuliert, hinter dem jedoch die Realität des Alltags weit hinterher hinkt. Eine gestaltete Umwelt, die einem solch universalen Anspruch gerecht wird, erfordert viele Mühen und Einsatz. Und wie so oft beginnt es mit der Wahrnehmung. Der erste Schritt wäre ein erkennen der Probleme, der zweite Schritt wäre die Vermeidung neuer Barrieren und ein logischer und unausweichlicher dritter Schritt die Beseitigung der vorhandenen Barrieren.
Dies betrifft den privaten Bereich wie die öffentlichen Gebäude, Artzpraxen, Geschäfte und Büros, Krankenhäuser, Museen, Schulen, Kitas, Kirchen, etc. – eben die gesamte gebaute Umwelt!
Eine barrierefreie Umwelt – für eine aktive Zukunft für Jung und Alt.
Bauen für Alle, Checkliste für barrieresfreies Bauen:
(ml | April 2015)