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Barrierefreiheit

Schrittmacher

Das Schrittmacherfestival hat über die 24 Jahre seines Bestehens einen ausgezeichneten Ruf in Fachkreisen erlangt und erweckt große Beliebtheit und Interesse beim internationalen Publikum. Nach den Anfängen in Aachen finden nun seit einiger Zeit auch Veranstaltungen in Heerlen und Eupen statt und das Schrittmacherfestival ist damit zu einer grenzüberschreitenden Veranstaltung im Dreiländereck mit internationalem Anspruch geworden.

Ist es nicht jetzt an der Zeit, bei dieser vielfach gelobten und öffentlich ausgerichteten Veranstaltung, die bestehenden gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf Barrierefreiheit zu beachten? Um diese internationale Veranstaltung noch etwas zu verbessern, sollte die Barrierefreiheit besonders vor dem Hindergrund der Tatsache, dass bereits jetzt schon ca. 10% der Menschen als Schwerbehinderte anerkannt sind, und aufgrund der demographischen Entwicklung der Anteil sich noch weiter erhöhen wird, unbedingt berücksichtigt werden.

Denn auch die Vielzahl an Sponsoren und öffentlichen Förderer können eine professionelle Planung und Durchführung unterstellen und das internationale Publikum eine zeitgemäße Organisation ohne Barrieren erwarten. Bei den anderen Veranstaltungsorten wie das Theater in Heerlen und dem Alten Schlachthof in Eupen ist die Barrierefreiheit für Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung selbstverständlich gegeben.

Fangen wir schon beim Vorverkauf der Karten an. Menschen mit einer Schwerbehinderung können nicht, wie sonst üblich, die Eintrittskarten grenzüberschreitend für die verschiedenen Veranstaltungsorte kaufen und ihnen wird so die angebotene Vergünstigung eines selbst zusammengestellten „Abos“ vorenthalten. Als Nutzer eines Rollstuhls muss man die Eintrittskarten für die verschiedenen Veranstaltungsorte separat und direkt in den einzelnen Ländern kaufen und dies noch in Zeiten der Digitalisierung und Internet.

Der Eingang zur Stahlbauhalle Strang, der Veranstaltungsort in Aachen, ist nicht barrierefrei und dies wäre aber mit einer kleinen organisatorischen Umstellung problemlos umzusetzen. Denn der Notausgang ist Barrierefrei und breit genug. Man müsste nur diesen zum allgemeinen Eingang deklarieren und das Problem wäre gelöst.

Dies ist bei den Veranstaltungen selber schon mehrfach angesprochen worden und beim letzten mal kam ich als Rollstuhlfahrer erst rein, als sich unbeteiligte Dritte anboten von Innen die Tür zu öffnen. Auf mein kräftiges und häufiges Klopfen hatte niemand reagiert und eine Klingel gibt es nicht.

In Nordrhein-Westfalen ist die Sonderbauverordnung für Veranstaltungen mit mehr als 200 Besucher anzuwenden bzw. bei temporären Veranstaltungen als Orientierung heranzuziehen. In der Sonderbauverordnung werden nicht nur die baulichen Aspekte geregelt, sondern ebenfalls die Rahmenbedingen zur Durchführung von Veranstaltungen auch zum Schutz der Besucher aufgestellt.

Vorgaben der Sonderbauverordnungen wären zum Beispiel:

  1. Für Rollstuhlfahrer*innen sind 1% der Sitzplätze, mindestens aber 2 Plätze vorzuhalten. Bei den derzeit ca. 440 Sitzplätzen am Veranstaltungsort „Stahlbau Strang“ wären das 5 Plätze für Rollstuhlfahrer*innen.
  2. Rollstuhlplätze haben eine Breite von min. 90cm und eine entsprechende Bewegungsfläche vor den Stellplätzen für Rollstühle ist zu berücksichtigen. Die Rollstuhlplätze und die Wege dorthin sind zu kennzeichnen; jedem Platz für Rollstuhlfahrer*innen ist ein Platz für Begleitpersonen zuzuordnen.
  3. Für Menschen mit einer Schwerbehinderung sind min. 50% der in Punkt 1 geforderten Plätze als behindertengerechte Sonderparkplätze in der Nähe des Veranstaltungsortes einzurichten und für die Zeit der Veranstaltung ist auf diese Stellplätze dauerhaft und leicht erkennbar hinzuweisen. Von diesen Parklätze muss der Veranstaltungsort leicht mit einem Rollstuhl bzw. einem Rollator erreichbar sein.
  4. Selbstverständlich müssen auch Toiletten in ausreichender Anzahl, Größe und Ausstattung für Menschen mit einer Schwerbehinderung vorhandenen sein. Hier wird auf die DIN 18040 verwiesen.
  5. Als letzten Punkt soll auf die Garderoben eingegangen werden. Diese ist so herzurichten, dass auch Menschen mit einer Schwerbehinderung diese nutzen können

Dies sind nur die wichtigsten Punkte, bei denen wir gerne eine Berücksichtigung der Barrierefreiheit sehen möchten und so die Organisation der Veranstaltung weiter zu verbessern und dem internationalen Anspruch gerecht zu werden. Wir haben die Befürchtung, dass sonst das ausgezeichnete Renommee beschädigt wird. Wir wünschen uns den folgen Satz auch für das Schrittmacherfestival in der Stahlbauhalle Strang hören zu können:

„Offen für alle! Das Kulturzentrum ist darauf ausgelegt, Personen mit eingeschränkter Mobilität ein umfassendes Kulturerlebnis zu ermöglichen.“ (1)

Wir würden uns freuen, mit den Hinweisen ein bisschen dazu angeregt zu haben, die Organisation und Durchführung des Schrittmacherfestivals zeitgemäß und angemessen für eine internationale Veranstaltung zu gestalten.

Link zur Seite des Festivals: https://www.schrittmacherfestival.de/

(März 2019|ml)

(1) Von der Internetseite des Kulturzentrum „Alter Schlachthof“, der Veranstaltungsort des Schrittmacherfestivals in Eupen, Belgien.