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Rangliste Rollstuhleignung

Die hier aufgeführte Rangliste zur Rollstuhleignung greift Einrichtungen / Orte von Bedeutung für das Leben in der Stadt auf. Von Relevanz ist z.B. ein Museum oder ein Kino und nicht der Kiosk um die Ecke.

Die Rangliste orientiert sich an den auf dieser Seite schon eingeführten Kriterienkatalog (Hinweise). In der Positivliste können danach nur Einrichtungen / Orte aufgeführt werden, die den Kriterien zu „rollstuhlgerecht“ entsprechen. Einrichtungen / Orte auf der Negativliste sind entsprechend in der Kategorie „nicht rollstuhlgerecht“ einzuordnen.

Die hier aufgeführten Kriterien beziehen sich nur auf die rollstuhlgerechte Nutzung; dadurch wird keine Aussage zur Qualität / zum Angebot / zur Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft der Mitarbeiter etc. gemacht.

Kriterien

R         Rollstuhlgerecht – Eingang stufenlos erreichbar, Besucherräume alle stufenlos erreichbar, falls Toiletten vorhanden sind, dann auch rollstuhlgerechte Toiletten.

R         Bedingt rollstuhlgerecht – Eingang maximal 1 Stufe, Eingangstufe nicht höher als 7cm, die wichtigsten Besucherräume sind stufenlos erreichbar, Toiletten ohne Bewertung.

R         Nicht rollstuhlgerecht – Stufe am Eingang höher als 7cm, die wichtigsten Besucherräume sind nicht stufenlos erreichbar.

Die eigentlich zur Beurteilung von Barrierefreiheit heranzuziehende DIN 18040 bzw. früher 18024 / 18025 und das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) gehen in den Anforderung viel weiter und betreffen eben nicht nur die Nutzung mit einem Rollstuhl; hier werden alle Behinderungen berücksichtigt.

Das wichtigste Kriterium zur Beurteilung der Barrierefreiheit lässt sich mit der kurzen Aussage „Alleine, selbstständig und ohne fremde Hilfe“ zusammenfassen. Hiermit ist das Betreten, die Hauptnutzung und die Nebeneinrichtungen (Serviceeinrichtungen und sanitäre Einrichtungen) erfasst.

Um in die Kategorie „R – rollstuhlgerecht“ zu kommen, wird die deutlich strengere Definition des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) nicht angewendet. Es reichen die oben aufgeführten Kriterien.

Aus dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG):

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

Link zum Gesetzestext:       https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/

Gerne werden Vorschläge angenommen (info@rollialltag.de).

Weitere Begründungen und Erläuterungen zu den Einrichtungen finden sich unter den einzelnen Ordnungspunkten auf dieser Seite, z.B.:

Ich freue mich auf eine spannende Diskussion und viele Vorschläge.

(Februar 2017|ml)