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Barrierefreiheit

Barrierefreies Bauen

Eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe am Arbeits- und Gesellschaftsleben, der Inklusion, ist das barrierefrei Bauen. Es ist allen Menschen eine vollumfängliche Teilhabe zu ermöglichen. Erst durch die gebaute Umgebung wird aus einer körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkung eine Behinderung. 

Beispielsweise kann ein IT-Experte, eine Expertin mit einer Mobilitätseinschränkung ein wichtiger Fachmann / Fachfrau in der Firma sein. Aber erst eine Treppe, die diese / diesen Mitarbeiter*in am erreichen des Arbeitsplatzes hindert, macht sie / ihn zu einen Behinderten.

Nur im Kontext wird aus einer körperlichen Einschränkung eine Behinderung. Der Mensch ist nicht behindert, der Mensch wird behindert.

Darüber hinaus ist zu bedenken, dass diese körperlichen und geistigen Einschränkungen oft erst mit der Zeit erworben werden. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (destatis) waren nur 3% der Behinderungen angeboren bzw. traten in den ersten vier Lebensjahren auf. Der weitaus größte Anteil (88 %) wurde durch eine Krankheit verursacht, nur etwa 1% war auf einen Unfall bzw. einer Berufskrankheit zurückzuführen.

Insgesamt waren 2017 ca. 7,8 Millionen Menschen, also 9,4% der Bevölkerung als Menschen mit einer Schwerbehinderung anerkannt, bei Menschen über 64 Jahren lag die Quote schon bei 25%.

Neben den Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung sind hier noch die vielen altersbedingten körperlichen und geistigen Einschränkungen zu nennen, die in dieser Statik noch gar nicht erfasst sind.

Darüber hinaus sind zusätzlich die vielen Fälle einer temporären Einschränkung nach einen Unfall oder einer Operation zu nennen und nicht zu letzt alle Menschen, die mit einem Kinderwagen, mit viel Gepäck oder einer großen Last unterwegs sind.

Dies zeigt, dass eine große Zahl von Menschen auf eine barrierefreie Gestaltung der Umwelt angewiesen ist. Es gibt eine Musterrechung der Beauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen für Menschen mit einer Behinderung, die zu dem Ergebnis kommt, dass ca. 10% der Bevölkerung zumindest zeitweise auf eine barrierefreien Gestaltung angewiesen sind, ca. 40% von einer barrierefreien Gestaltung profitieren und für den Rest stellt die barrierefreie Gestaltung in der Regel eine Steigerung des Komforts dar.

Mit der neuen Landesbauordnung (LBauO NRW) von Nordrhein-Westfalen, die zum 01.01.2019 in Kraft trat, definiert der Gesetzgeber in NRW, wann bauliche Anlagen barrierefrei sind. „Barrierefrei sind bauliche Anlagen, die für behinderte Menschen in der allgemeinen üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ und hat sich damit eng am §4 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) angelehnt.

Mit Bezug auf den §88 der LBauO, der die rechtliche Grundlage zur weiteren Konkretisierung von bautechnischer Anforderung darstellt,  wurde nun auch endlich die DIN 18 040 im Januar 2019 in der Liste der Technischen Baubestimmungen des Landes NRW aufgenommen. Mit Nordrhein-Westfalen hat dies nun auch das letzte Bundesland vollzogen. Hierzu ist jedoch einschränkend zu sagen, dass man die DIN 18 040 nicht vollständig aufgenommen hat. Um hier sich zurechtzufinden, wird jedem Planer empfohlen, sich die eingeführten Teile genau anzuschauen, denn mit der Aufnahme in der Liste der Technischen Baubestimmungen ist die DIN anzuwenden.

Wir haben im Menüpunkt Architektur einzelnen Unterpunkte aufgeführt, zu denen wir einige Anforderungen und Hinweise zusammengestellt haben. Dabei haben wir uns in erster Linie an den Kommentaren zur DIN 18 040 – Teil 1 (öffentlich zugängliche Gebäude), Teil 2 (Wohnungen) und Teil 3 (Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum) orientiert, haben aber uns erlaubt hier einige Hinweise und Kommentare zu ergänzen.

Diese Ergänzungen haben wir auf Grundlage der Erfahrung als Nutzer eines Rollstuhles, der Mitarbeit in der Kommission Barrierefreies Bauen der Stadt Aachen und der langjährige Tätigkeit als Architekt gemacht.

Dieser Teil der Internetseite wird kontinuierlich fortgeschrieben und ergänzt und kann als eine erste Orientierung zum barrierefreien Bauen für Laien und Planer dienen. Bei konkreten Bauaufgaben sollte jedoch dringend auf Originaltexte zurückgegriffen werden und die vertraglich vereinbarten Qualitäten beachtet werden. Mit unseren Hinweisen zum Barrierefreien Bauen können wir keine Haftung übernehmen.

(August 2019|ml)