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Änderung der Sondernutzungs-Satzung*

Es wird sehr begrüßt, dass bei der geplanten Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Aachen die Barrierefreiheit als Richtschnur eingeführt wird. So soll die verbleibende Wegbreite noch 1,80 m und an Engstellen noch 1,50 m bis zu den vielen blühenden Pflanzen am Wegrand betragen. Gerade Nutzer von Rollstühlen oder Rollatoren und Eltern mit Kinderwagen freuen sich sicher darüber, dass sie die innerstädtischen Gehwege wieder ohne Hindernisse nutzen können und vielleicht dies auch noch bei entgegenkommenden Passanten. Statistisch** gesehen leben ca. 4.800 Nutzer eines Rollstuhls, ca. 5.500 Nutzer eines Rollators und ca. 4.000 Nutzer eines Kinderwagens (Kinder im Alter von 0 bis 2 Jahren) in Aachen; die vielen Touristen und Besucher sind hierbei noch nicht mitgezählt.

Ich würde es aber noch mehr begrüßen, wenn auch abgestellte KFZ, Motor- und Fahrräder diese Abstände einhalten müssten. Zum Beispiel auf der Theaterstraße stehen häufig größere PKW oder Kleintransporter mit der Stoßstange so nah an den Gebäuden, dass der verbleibende Durchgang für die Nutzer der Gehwege nicht ausreicht. Hier kommt es öfters vor, dass als Durchgang nur noch 80 cm bleiben und da wird es für Kinderwagen oder Rollstühle schon sehr eng.

Gerade mit den steigenden Temperaturen wird die Zahl der auf den Gehwegen abgestellten Fahrräder spürbar größer. Hier wird jeder Pfahl von Laternen oder Straßenschildern zum Anketten von Fahrrädern genutzt.
Ich habe großes Verständnis für das Sicherheitsbedürfnis der Radfahrer, aber auch hier sollte eine Mindestbreite des verbleibenden Weges für Fußgänger, Kinderwagen, Rollstuhlfahrer und Menschen mit einer Sehbehinderung bleiben. Das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW empfiehlt für Baustellen eine Mindestbreite von Ersatzwegen von 1,30 m. Warum denn nicht auch ohne Baustelle?

Es werden sich alle Passanten im Allgemeinen darüber freuen. Denn die Barrierefreiheit ist zwar für ca. 10%*** der Bevölkerung ein muss, für weitere ca. 40%**** ist diese wünschenswert und für den Rest der Bevölkerung bedeutet es einfach mehr Komfort und Lebensqualität.

(Mai 2017|ml)

 

*   Grundlage des Beitrages ist ein am 12.05.2017 in den „Aachener Nachrichten“ erschienener Leserbrief.
**   Errechnet aus den Angaben des Berichts der Beauftragten der Landesregierung für Belange der Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen, 16. Legislaturperiode, Tabelle 4-3, Seite 104
***  Menschen mit einer Schwerbehinderung, dies sind laut Pressemitteilung Nr. 381 vom 24.10.2016 des Statistische Bundesamtes 9,3% der Bevölkerung in Deutschland (https://www.destatis.de/DE/Startseite.html).
**** Menschen mit einer vorübergehenden Einschränkung der Mobilität durch Verletzung / Unfall, altersbedingte Einschränkungen, Nutzer von Kinderwagen, Menschen mit Gepäck oder Lasten, etc.