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Baustellen

Baustellen und Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen und Bobbycar – ein wichtiges Thema.

Die vielen „Kleinen“ sind freudig überrascht und wollen nicht mehr weiter,
die anderen sind weniger erfreut und können nicht mehr weiter.

Sicher, selbstverständlich muss mal etwas repariert, erneuert oder verbessert oder auch nur einfach neu gebaut werden. In dieser Phase gibt es Einschränkungen, die man gerne vorübergehend in Kauf nimmt. Am Ende profitieren dann hoffentlich alle davon. Es gibt weniger Schlaglöcher, eine bessere Infrastruktur, neue Gebäude etc.

Immer wieder gibt es Baustellen im öffentlichen Raum, die durch ihre besondere Lage Einfluss auf den Alltag anderer Menschen haben und bergen damit ein nicht unerhebliches Konfliktpotential. Um hier immer zu einer allgemeingültigen Regelung zu kommen und die unterschiedlichsten Interessen unter einen Hut zu bekommen, ist sicher sehr schwer.

Es gibt aber klare Prioritäten: die Sicherheit und die Gesundheit der an der Baustelle Tätigen und mit gleicher Gewichtung die der Passanten. Hierzu wurde mit Unterstützung des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen eine Broschüre zum Thema der Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen herausgegeben.

Dabei hat man sich wohlweislich an alle mit der Baustellenabsicherung befassten Personen gewendet, denn leider wird nicht jede Baustelle entsprechend der Vorgaben gesichert.

Aus dieser Veröffentlichung möchte ich die wichtigsten Punkte nennen, für Leser mit weitergehendem Interesse sind die Links am Ende des Beitrags empfohlen.

Nun, das Wichtigste in Kürze und hier wird aus der Broschüre zitiert*:

  • Die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer darf im Bereich von Arbeits-/Baustellen nicht gefährdet werden.
  • Auf Personen mit Kinderwagen oder mit Sehbehinderungen, auf Kinder und Rollstuhlfahrer ist besondere Rücksicht zu nehmen.
  • Geh- und Radwege sind weiterzuführen, ggf. über Notwege. Ist dies nicht möglich, so ist die Einrichtung von Überquerungshilfen (z.B. Fußgängerüberweg) zu prüfen …
  • Notwege und Überwege müssen immer entsprechend gesichert werden.
  • Diese Überleitungen müssen barrierefrei gestaltet sein (ohne Stufe, …).
  • Alle Geh- und Radwege einschließlich der Notwege sind entsprechend ihrer Bestimmung zu Beschildern.

Und jetzt kommen noch ein paar interessante Maße:

Mindestbreiten von Geh- und Radwegen für die Führung im Baustellenbereich:

Radweg 1,00 m
Gehweg 1,30 m
Gehweg, Radfahrer frei 1,50 m
Gemeinsamer Fuß- und Radweg 2,00 m

… und wenn diese Vorgaben bei den Baustellen eingehalten würden, so gebe es  weniger Probleme mit zu engen und nicht passierbaren Baustellenwegen, hängenbleibenden Rollatoren und eingeklemmten Rollstühlen.

… und zumindest zwischen den begeisterten Baustellenbesuchern, die den Bagger beobachten wollen und den Passanten, die die Baustelle ungeschadet hinter sich lassen wollen, weniger Konflikte.

(ml | September 2015)

 

Weiterführende Informationen und Links:

* Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen,
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS), 2. Auflage Februar 2009
http://www.agfs-nrw.de/fachthemen/baustellen.html

Technische Universität Kaiserslauten, Forschungsschwerpunkt mobil und barrierefrei
http://www.mobil-und-barrierefrei.de/

Agentur Barrierefrei NRW
http://www.ab-nrw.de/index.php

FUSS e.V. setzt sich für eine nachhaltige Mobilität, für die Förderung des Umweltverbundes (Gehen, Radfahren, öffentliche Verkehrsmittel) und als Lobby für die Belange der Fußgänger ein:
http://www.geh-recht.info/fussverkehrsanlagen/63-baustellen/171-bau-vorgaben-und-kriterien-fuer-die-einrichtung.html#Gemeinsame-Nutzung

http://www.rsa-online.com/

Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
FGSV (Hrsg.): Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, (RSA), Stand 1995, 4. Aktualisierung 2004. Ein in Deutschland gültiges technisches Regelwerk und wurden im Februar 1995 vom Bundesministerium für Verkehr veröffentlicht.

Bürgerfreundliche und behindertengerechte Gestaltung des Straßenraumes:
Ein Handbuch für Planer und Praktiker, Schriftenreihe
„direkt: Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden“,
Heft 54/2000, Bundesministerium für Verkehr (Hrsg.), Berlin 2000