Türen

Damit Türen sicher passierbar sind, müssen sie leicht aufzufinden, zu öffnen und zu schließen sein. Untere Türanschläge und Türschwellen sind unzulässig. Wenn es auf Grund von Abdichtungen bei Außentüren nicht anders möglich ist, darf ihre Höhe 2 cm nicht überschreiten. Hier sollte jedoch anderen Lösungen der Vorzug gegeben werden. Denn schon eine Schwelle von 2 cm kann eine Stolperstelle und eine unüberwindbare Hürde für Nutzer von Rollstühen sein. Besonders störend wirken sich schon kleinere Schwellen von 5mm und mehr aus, wenn mit einem Rollstuhl Getränke in offenen Trinkgefäßen transportiert werden sollen. Bei der Beurteilung von Arbeitsstätten beginnt eine Stolperschwelle bei einer Höhe >4 mm. Karusselltüren, sowie Pendeltüren stellen keinen barrierefreien Zugang dar. Hier können durchpendelnde Türen eine größere Verletzungsgefahr bergen.

Bei Sehbehinderungen empfehlen sich kontrastreiche Ausführungen, bei geistigen Einschränkungen ist eine Gestaltung der Türen im Detail abzuklären. Im Zusammenhang mit Schließungen sind frühzeitig Berechtigungen und Sicherheitsaspekte zu klären; oft empfhlen sich Kombinationen von Schlössern bei Räumen mit multifunktionaler Nutzung.

TÜREN nach „R-Standard“
-Türen von Sanitärräume nach außen öffnend

-schwellenlos

-Türbreiten min. 90cm im Lichten

-Abstand Türdrücker zu Bau-, Ausrüstungs- und Ausstattungsteilen 50cm

-Türdrückerhöhe 85cm

-Laibungstiefe max. 26cm

-Bewegungsfläche vor Drehtür (Bandseite) 150x150cm
hinter Drehtür (Bandgegenseite)150x120cm, wenn Bauteile eingrenzen 150x150cm

-Bewegungsfläche bei Schiebetür 190x120cm beidseitig

Türen in öffentlich Zugänglichen Gebäuden und Wohnungen
NutzungArtGrößeBewegung
DIN: 18040-1
öffentlich zugängliche Gebäude
Außen≥ 90 cm Breite,
≥ 205 cm Höhe
vorzugsweise automatisch öffnend
InnenDrehflügeltür≥ 90 cm Breite,
≥ 205 cm Höhe
rechts aufschlagend, links aufschlagend,

Bewegungsraum außerhalb des Schwenkbereichs der Tür
Tür min. 50 cm von flankierender Wand oder Einrichtung entfernt
Schiebetürenwesentlich komfortabler für Rollstuhlnutzer*innen, bei Demenzpatienten oft schwierig, nicht für Rettungswege zulässig.
Karusselltürenab ø 3.600 cm komfortabel nutzbar
Pendeltüren≥ 90 cm Breite,
≥ 205 cm Höhe
nicht als barrierefreier Zugang zulässig, nur nutzbar wenn durchpendeln verhindert wird
DIN:18040-2
Wohnungen
WohnungseingangstürenDrehflügeltüren≥ 90 cm Breite,
≥ 205 cm Höhe
Ausreichende Bewegungsfläche auf Innenseite, wenn nach Innen öffnend,

Ausreichende Bewegungsfläche auf Außenseite, wenn nach Außen öffnend
Tür min. 50 cm von flankierender Wand oder Einrichtung entfernt
Innentüren≥ 90 cm Breite (R),
≥ 205 cm Höhe
Tür min. 50 cm von flankierender Wand oder Einrichtung entfernt, ohne Schwellen
Badezimmertürennach Außen öffnendTür min. 50 cm von flankierender Wand oder Einrichtung entfernt, ohne Schwellen
Hinweis:Bei allen Türen ist auf eine selbständige Bedienung zu achten. Bei manuellen Türen haben sich hier Zuziehhilfen bewehrt.

Manuell bedienbare Türen

  • Drückerhöhe und Griffhöhe sind auf einer Höhe von 85 cm anzubringen, in Einzelfällen zwischen 85 cm und 105 cm.
  • ist das Öffnen der Tür mit geringem Kraftaufwand nicht möglich, sind automatische Türsysteme erforderlich.

Automatische Türsysteme

-Tasterabstand bei seitlicher Anfahrt:

  • Drehtüren: mindestens 50 cm
  • Schiebetüren: mindestens 50 cm

-Tasterabstand bei frontaler Anfahrt:

  • Drehtüren: mindestens 250 cm
  • Schiebetüren: mindestens 150 cm

Bewegungsablauf Drehflügeltür - nach Innen öffnend
Bewegungsablauf Drehflügeltür - nach Außen öffnend
Bewegungsablauf Schiebetür