Damit Türen sicher passierbar sind, müssen sie leicht aufzufinden, zu öffnen und zu schließen sein. Untere Türanschläge und Türschwellen sind unzulässig. Wenn es auf Grund von Abdichtungen bei Außentüren nicht anders möglich ist, darf ihre Höhe 2 cm nicht überschreiten. Hier sollte jedoch anderen Lösungen der Vorzug gegeben werden. Denn schon eine Schwelle von 2 cm kann eine Stolperstelle und eine unüberwindbare Hürde für Nutzer von Rollstühen sein. Besonders störend wirken sich schon kleinere Schwellen von 5mm und mehr aus, wenn mit einem Rollstuhl Getränke in offenen Trinkgefäßen transportiert werden sollen. Bei der Beurteilung von Arbeitsstätten beginnt eine Stolperschwelle bei einer Höhe >4 mm. Karusselltüren, sowie Pendeltüren stellen keinen barrierefreien Zugang dar. Hier können durchpendelnde Türen eine größere Verletzungsgefahr bergen.
Bei Sehbehinderungen empfehlen sich kontrastreiche Ausführungen, bei geistigen Einschränkungen ist eine Gestaltung der Türen im Detail abzuklären. Im Zusammenhang mit Schließungen sind frühzeitig Berechtigungen und Sicherheitsaspekte zu klären; oft empfhlen sich Kombinationen von Schlössern bei Räumen mit multifunktionaler Nutzung.
Nutzung | Art | Größe | Bewegung | ||
DIN: 18040-1 öffentlich zugängliche Gebäude | Außen | ≥ 90 cm Breite, ≥ 205 cm Höhe | vorzugsweise automatisch öffnend | ||
Innen | Drehflügeltür | ≥ 90 cm Breite, ≥ 205 cm Höhe | rechts aufschlagend, links aufschlagend, Bewegungsraum außerhalb des Schwenkbereichs der Tür | Tür min. 50 cm von flankierender Wand oder Einrichtung entfernt | |
Schiebetüren | wesentlich komfortabler für Rollstuhlnutzer*innen, bei Demenzpatienten oft schwierig, nicht für Rettungswege zulässig. | ||||
Karusselltüren | ab ø 3.600 cm komfortabel nutzbar | ||||
Pendeltüren | ≥ 90 cm Breite, ≥ 205 cm Höhe | nicht als barrierefreier Zugang zulässig, nur nutzbar wenn durchpendeln verhindert wird | |||
DIN:18040-2 Wohnungen | Wohnungseingangstüren | Drehflügeltüren | ≥ 90 cm Breite, ≥ 205 cm Höhe | Ausreichende Bewegungsfläche auf Innenseite, wenn nach Innen öffnend, Ausreichende Bewegungsfläche auf Außenseite, wenn nach Außen öffnend | Tür min. 50 cm von flankierender Wand oder Einrichtung entfernt |
Innentüren | ≥ 90 cm Breite (R), ≥ 205 cm Höhe | Tür min. 50 cm von flankierender Wand oder Einrichtung entfernt, ohne Schwellen | |||
Badezimmertüren | nach Außen öffnend | Tür min. 50 cm von flankierender Wand oder Einrichtung entfernt, ohne Schwellen | |||
Hinweis: | Bei allen Türen ist auf eine selbständige Bedienung zu achten. Bei manuellen Türen haben sich hier Zuziehhilfen bewehrt. |
Manuell bedienbare Türen
- Drückerhöhe und Griffhöhe sind auf einer Höhe von 85 cm anzubringen, in Einzelfällen zwischen 85 cm und 105 cm.
- ist das Öffnen der Tür mit geringem Kraftaufwand nicht möglich, sind automatische Türsysteme erforderlich.
Automatische Türsysteme
-Tasterabstand bei seitlicher Anfahrt:
- Drehtüren: mindestens 50 cm
- Schiebetüren: mindestens 50 cm
-Tasterabstand bei frontaler Anfahrt:
- Drehtüren: mindestens 250 cm
- Schiebetüren: mindestens 150 cm