Eine barrierefreie Architektur fördert und ermöglicht eine selbstbestimmte und aktive Lebensführung von Jung und Alt. Neben dem öffentlichen Raum, den Straßen und den Verkehrsmitteln ist gerade die Architektur maßgeblich an der Gestaltung unser Umwelt beteiligt. Hier sind die entsprechenden Weichen für die Zukunft zu stellen.
Eine barrierefreie Architektur grenzt nicht aus, ist nicht nur durch ausgewählte Gruppen nutzbar. Sie ist nicht nur für bestimmte Lebensabschnitte entworfen, sondern im Gegenteil; sie hat einen universellen Charakter (Design for All).
Die barrierefreie Architektur sorgt dafür, dass die gebaute Umwelt, unser Lebensraum durch alle Menschen nutzbar ist. Dies gilt für Menschen mit einer Behinderung oder ohne, für junge und alte Menschen, für Verletzte und vorübergehend Mobilitätseingeschränkte und für Gesunde, für Personen mit Kinderwagen oder Lasten. Für 10% der Menschen in Deutschland ist das barrierefreie Bauen notwendig, für weiter 40% sehr hilfreich und willkommen, für den Rest ein Gewinn an Komfort.
Barrierefreie Architektur – für eine aktive Zukunft für alle.
Grundgesetz Artikel 3, Absatz 3:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. *
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG), Artikel 4
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchs-gegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Der Gesetzgeber hat hier einen lobenswerten und weitreichenden Ansatz formuliert, hinter dem jedoch die Realität des Alltags weit hinterher hinkt. Eine gestaltete Umwelt, die einem solch universalen Anspruch gerecht wird, erfordert viele Mühen; und wie so oft beginnt es mit der Wahrnehmung. Der erste Schritt wäre ein erkennen der Probleme, der zweite Schritt wäre die Vermeidung neuer Barrieren und ein dritter das Wegräumen der vorhandenen Barrieren.
Eine barrierefreie Umwelt – für eine aktive Zukunft für Jung und Alt.
Der Ausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen hat in seiner 11. Sitzung (31. März – 11. April 2014) zum Thema Barrierefreiheit (Accessibility) in der Auslegung des Artikel 9 nochmals klargestellt und eine sehr eindeutige Richtung vorgegeben, dass Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ohne Bedingung umzusetzen ist,
– bei neu zu erstellenden Gebäuden sofort,
– bei existierenden in einem systematischen und schrittweisen Prozess.
Dies gilt unabhängig von den Besitzverhältnissen (öffentlich oder privat).
* letzte Änderung durch den Deutschen Bundestag im Jahre 1994.