Rampen

Rampen dienen der Gewährleistung einer barrierefreien, unabhängigen und selbstständigen Nutzung und Überwindung von Höhenunterschieden. Rampen sind in der Regel in und an Gebäuden oder in städtischer Umgebung errichtet und sind von Wegen im Außenbereich abzugrenzen. Wie Rampen im öffentlichen Bereich umzusetzen sind, wird im Folgenden beispielhaft beschrieben. Rampen im privaten Bereich können hiervon abweichen.

Rampe, Grundriss

Grundanforderungen:

  • Hebebühnen sind kein Ersatz für Rampen, denn die Bedienung ist nicht barrierefrei möglich
  • Neigung: maximal 6%, ab 8% besteht eine erhöhte Sturzgefahr, Querneigung ist unzulässig, Außen zur Entwässerung Längsgefälle der Zwischenpodeste maximal 3%, Innen ist in der Regel keine Entwässerung notwendig
  • Am Anfang und am Ende einer Rampe: Bewegungsfläche von mindestens 150 cm x 150 cm
  • Nutzbare Laufbreite: mindestens 120 cm zwischen den Handläufen
  • Länge einzelner Rampenläufe: 600 cm, Zwischenpodeste von mindestens 150 cm
  • Bei längeren Rampenanlagen sollte analog zur Ausführung von Wege und Flure eine Begegnungsfläche von 180 x 180 cm angeordnet werden

Es ist zusätzlich zu berücksichtigen:

  • In der Verlängerung einer Rampe darf keine abwärts führende Treppe liegen bzw. muss diese mindestens 10m entfernt sein
  • Bei steilen Rampen: Kennzeichnung des Rampenbeginns durch einen Belagwechsel

Rampe, Schnitt

Handläufe:

  • Beidseitig anordnen
  • Höhe: 85 cm bis 90 cm,
  • Keine Unterbrechungen Sicherstellung einer ununterbrochenen Unterstützung
  • Gestaltung: griffsicher, gut umgreifbar, so dass keine Verletzungsgefahr besteht
  • Z. B. runder oder ovaler Querschnitt, Durchmesser von 3 cm bis 4,5 cm
  • Halterungen an der Unterseite anordnen
  • Abgerundeter Abschluss, nicht frei in den Raum rein, Abschluss nach unten oder zur Seite führen
  • lichter seitlicher Abstand zu aufragenden Bauteilen: mindestens 5 cm

Radabweiser:

  • beidseitig an der Rampe und den Podesten
  • mindestens 10 cm hoch
  • mindesten 120 cm lichte Breite zwischen den Radabweisern
  • Radabweiser sind nicht erforderlich, wenn die Rampe anderweitig, z. B. durch eine Wand, seitlich begrenzt ist

Hinweis zu Rampensteigung und Länge: In den USA, der Schweiz, oder in anderen europäischen Ländern werden deutlich steilere Rampen bzw. Zwischenpodeste erst nach einer größeren Rampenlänge gefordert. Hier muss allerdings unterschieden werden, ob die Rampe zur Erschließung eines Gebäudes dient, sich innerhalb eines Gebäudes oder allgemein im Außenbereich befindet. Schon ab einem Gefälle von mehr als 8% besteht ein erhöhtes Sturzrisiko (Überschlag) und setzt bei der Benutzung einen geübten und körperlich trainierten Rollstuhlnutzer*in voraus, was man jedoch bei einem Rollstuhlnutzer*in nicht unbedingt erwarten kann.

Im privaten Bereich können folgende Werte für die Steigung zur Orientierung dienen:

  • Selbstfahrer: 6%
  • kräftige Selbstfahrer: bis 10%, Achtung: Kippgefahr
  • wird von einer Person geschoben: max. 12% schwacher Helfer, max. 15% bei einem starken und geübten Helfer
  • Elektroantrieb (Steigungen nach Modell, Bedienungsanleitung beachten): bis ca. 20%

Empfehlung: Einsatz einer Kippsicherung am Rollstuhl, sowie bei steilen Rampen ein Sicherheitsgurt für die Person im Rollstuhl. Auch bei steilen Rampen sollte auf die Länge und genügend Auslauf am Ende der Rampe geachtet werden.