Änderung der Sondernutzungs-Satzung*

Es wird sehr begrüßt, dass bei der geplanten Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Aachen die Barrierefreiheit als Richtschnur eingeführt wird. So soll die verbleibende Wegbreite noch 1,80 m und an Engstellen noch 1,50 m bis zu den vielen blühenden Pflanzen am Wegrand betragen. Gerade Nutzer von Rollstühlen oder Rollatoren und Eltern mit Kinderwagen freuen sich […]